Häufige Fragen

Themenbereich Registrierung

Wie kann ich meine Verfahrensteilnahme beenden?

Wenn Sie im Erfassungsportal zur EnSTransV angemeldet sind, können Sie auf der Startseite über den Button "Benutzerkonto deaktivieren" Ihr Benutzerkonto deaktivieren. Bereits abgegebene Meldungen bleiben, bis zum Ablauf der entsprechenden Löschfrist, im System gespeichert. Eine erneute Verfahrensteilnahme ist jederzeit wieder möglich.

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Was bedeutet registrieren?

Um das Erfassungsportal zur EnSTransV nutzen zu können, bedarf es einer einmaligen Registrierung.

Beim erstmaligen Aufrufen der Dienstleistung "Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnSTransV" werden Sie automatisch auf die Registrierungsseite des Erfassungsportals zur EnSTransV geleitet. Dabei werden der Zollverwaltung das Registrierungsdokument samt Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Zoll-Portal übernommenen Stammdaten übermittelt.

Einer Unterschrift bedarf es nicht. Die Authentifizierung erfolgt anhand des ELSTER-Zertifikats oder des Personalausweises mit der Zusatzfunktion "elektronischer Identitätsnachweis" (eID) bereits bei der Anmeldung im Zoll-Portal.

Im Anschluss daran wird das Benutzerkonto durch die Zollverwaltung freigeschaltet und steht ab diesem Zeitpunkt für die Übermittlung von Anzeigen und Erklärungen zur Verfügung.

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Wie kann ich meine Registrierungsdaten ändern?

Da der Zugang zur Dienstleistung "Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnSTransV" eine Anmeldung beim Zoll-Portal mittels eines ELSTER-Zertifikats oder Personalausweises mit der Zusatzfunktion "elektronischer Identitätsnachweis (eID)" erfordert, kann der Großteil der Registrierungsdaten nur geändert werden, indem das ELSTER-Zertifikat oder der Personalausweis geändert wird.

Erst nachdem dies erfolgt ist, werden die Daten auch im Zoll-Portal hinterlegt und somit auch durch das Erfassungsportal zur EnSTransV genutzt.


Einige wenige Registrierungsdaten können innerhalb des Erfassungsportals zur EnSTransV geändert werden. So kann eine abweichende Bekanntgabeanschrift eingetragen werden, sowie die Daten des Bearbeiters geändert werden. Weiter kann das zuständige Hauptzollamt bzw. die zuständige Agrardieselstelle bei Bedarf angepasst werden.


Hierzu wählen Sie bitte auf der EnSTransV - Startseite die Rubrik "Meine Registrierungsdaten aus, um sich Ihre Registrierungsdaten anzeigen zu lassen. Dort haben Sie die Möglichkeit, die oben genannten Einträge zu ändern.

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Was ist die Benutzernummer?

Die Benutzernummer wird systemseitig vergeben und dient der eindeutigen Identifizierung.

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Was bedeutet die "Versionsnummer", welche an meine Benutzernummer angehängt wird?

Wenn Sie in Ihrem Benutzerkonto Änderungen an den Registrierungsdaten vornehmen und speichern, werden die vorigen Daten historisiert. Zu diesem Zweck wird jedem Stand Ihrer Daten eine Versionsnummer zugeordnet.

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Woher weiß ich, dass meine Registrierung erfolgreich war?

Sie erhalten eine Nachricht in Ihrem Postkorb im Zoll-Portal über die Freischaltung Ihres Benutzerkontos.


Sobald das Benutzerkonto freigeschaltet wurde, stehen Ihnen die Formulare 1461 und 1462 anwählbar zur Verfügung.

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Woher weiß ich, welches mein zuständiges Hauptzollamt ist?

Das Erfassungsportal schlägt Ihnen Ihr Hauptzollamt anhand Ihrer eingegebenen Postleitzahl vor.

Sollte für Sie ein anderes Hauptzollamt zuständig sein, z.B. aufgrund einer abweichenden Zuständigkeitsvereinbarung, so haben Sie die Möglichkeit, das vorgeschlagene Hauptzollamt bei der Registrierung zu ändern.

Weitere Informationen zu den Zuständigkeiten in der Zollverwaltung finden Sie auf Zoll.de.

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Woher weiß ich, welche meine zuständige Agrardieselstelle ist?

Das für Sie örtlich zuständige Hauptzollamt - Arbeitsgebiet Agrardieselvergütung finden Sie auf Zoll.de.

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Themenbereich Meldungen

Muss ich meine Meldung nach elektronischer Versendung noch einmal schriftlich an mein Hauptzollamt/meine Agrardieselstelle versenden?

Nein, die Meldung wird elektronisch an das zuständige Hauptzollamt bzw. an die zuständige Agrardieselstelle übermittelt.

Die optional zur Verfügung gestellte Zusammenfassung der Meldung muss nicht zusätzlich per Post übersandt werden.

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Kann ich meine abgesandten Meldungen nochmals einsehen?

Ja, Ihre vorgenommenen Meldungen können Sie in der Menüleiste über die Rubrik "Meine Meldungen" einsehen.

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Kann ich meine abgesandten Meldungen nachträglich ändern?

Ihre abgesandten Meldungen sind nicht änderbar. Sobald Sie eine Meldung abgesandt haben, wird diese gespeichert.

Wenn Sie im Nachhinein feststellen, dass Sie falsche Daten gesendet haben, kann diese nur mit einer erneuten Abgabe geändert werden.


Wollen Sie z.B. Ihre bereits abgegebene Anzeige korrigieren, klicken Sie auf die Schaltfläche "Anzeige - 1461". Das System zeigt Ihnen nun die zuletzt an die Zollverwaltung übermittelten Daten in den Erfassungsmasken an. Sie können diese Daten ändern bzw. ergänzen.


Bei einer Korrektur ist in dem entsprechenden Eingabefeld die zutreffende Menge zu erfassen und nicht die Differenz zu der ursprünglichen Meldung

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Wozu benötige ich die Meldungs-ID?

Die Meldungs-ID ist ein eindeutiges Identifikationsmerkmal der übermittelten Meldung. Bei Rückfragen kann das Hauptzollamt bzw. die Agrardieselstelle anhand dieser Nummer die Meldung leichter im System finden und aufrufen.

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Weshalb kann / muss ich die Meldungen über unterschiedliche Formulare abgeben?

Meldungen behandeln einerseits Steuerbefreiungen sowie Steuerbegünstigungen und andererseits Steuerentlastungen.

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Kann ich eine Meldung auch auf Papiervordruck abgeben?

Grundsätzlich in eine Onlineübermittlung vorgesehen.


Eine Befreiung von der Nutzung der elektronischen Datenübertragung ist gemäß § 7 Absatz 2 EnSTransV nur auf Antrag zulässig und möglich.

Dieser ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen und zu begründen.

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Was ist eine Meldung?

Unter dem Begriff Meldungen werden die folgenden ausgefüllten Formulare zusammengefasst:

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Wieso kann ich keine Angaben zu § 57 Abs. 5 Nr. 1 EnergieStG machen?

Wenn Sie eine Steuerentlastung nach § 57 Abs. 5 Nr. 1 EnergieStG in Anspruch genommen haben, wurde Ihnen eine Agrardieselnummer zugewiesen. Die A-Nummer ist eine sechsstellige Identifikationsnummer, welche systemseitig vergeben wird und dem jeweiligen Betrieb zugeordnet ist. (z.B. A123456)

Um Beträge zu einer in Anspruch genommenen Steuerentlastung nach § 57 Abs. 5 Nr. 1 EnergieStG zu melden, muss Ihre Agrardieselnummer in den Registrierungsdaten bereits enthalten sein. Wird Ihre Agrardieselnummer (A-Nummer) nicht angezeigt, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt bzw. Ihre Agrardieselstelle oder den Service Desk Zoll.

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Ich soll die Beachtung der Hinweise bestätigen, bevor ich meine Meldung versenden kann. Welche Hinweise müssen beachtet werden?

Die Hinweise, welche zu beachten sind, werden auf der Oberfläche des Erfassungsportals angezeigt. Dabei handelt es sich zum einen um die textuellen Beschreibungen auf der Benutzeroberfläche, als auch um Hinweisfenster, die über eine Schaltfläche "?" zu einem Feld oder einem Thema aufgerufen werden können. Auch Dialogfelder mit Warnhinweisen und Sicherheitsabfragen werden darunter erfasst.

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Wann mache ich Angaben zu einem "Abweichenden Beihilfeempfänger"?

Ein "Abweichender Beihilfeempfänger" ist dann anzugeben, wenn der tatsächliche Beihilfeempfänger für den zu berücksichtigenden Zeitraum keine Meldung abgeben kann, z.B. wenn der tatsächliche Beihilfeempfänger/Begünstigte zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung mit einem anderen Unternehmen verschmolzen bzw. von einem anderen Unternehmen übernommen wurde oder in einem Nachlassfall.

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Ich will eine Meldung für einen "Abweichenden Beihilfeempfänger" eingeben. Warum sind bereits Tatbestände ausgewählt und Daten in den Feldern eingetragen?

Wenn Sie bereits eine Meldung in eigenem Namen abgegeben haben, werden systemseitig die Daten der letzten Meldung vorbelegt. Die Daten können durch die Angabe eines "Abweichenden Beilhilfeempfängers" und der korrekten Auswahl der Tatbestände angepasst werden.

Bei der Abwahl eines Tatbestandes erscheint eine Sicherheitsabfrage "Eintragungen verwerfen! Wenn Sie mit der Aktion fortfahren, werden alle Eintragungen zu diesem Tatbestand unwiderruflich verworfen! Haben Sie im aktuellen Jahr bereits eine Meldung für diesen Tatbestand abgegeben, so werden auch diese Angaben gelöscht." Diese kann mit "Ja" beantwortet werden, da diese sich auf die ursprüngliche Meldung in eigenem Namen bezieht.

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Themenbereich Allgemein

An wen kann ich mich bei Fragen und Problemen wenden?

Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an den Service Desk Zoll.

Dieser steht Ihnen unter

www.zoll.de/servicedesk

zur Verfügung.

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Ich sehe die Inhalte nicht richtig. Was kann ich tun?

Bei anhaltenden Darstellungsproblemen, kann dies an dem von Ihnen verwendeten Browser liegen.

Bitte versuchen Sie Ihre Aktion mit einem alternativen Browser durchzuführen.

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Kann es zu Problemen kommen, wenn ich mit der "Zurück-Funktion" des Browsers arbeite?

Ja, bitte verzichten Sie auf diese Funktion und verwenden Sie nur die Schaltflächen innerhalb des Erfassungsportals.

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